Checkliste für Mieter zu Schönheitsreparaturen
Diese Checkliste solle dem Mieter helfen zu entscheiden, ob und wann er Schönheitsreparaturen auszuführen hat.
Was sind Schönheitsreparaturen?
Die Schönheitsreparatur umfasst die Beseitigung von Abnutzungserscheinungen an der Dekoration (Farbanstrich, Tapete, etc.), die durch den Gebrauch des Mieters entstanden sind.
Mehr unter www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/mietvertrag/schoenheitsreparaturen.htm#was
Liegt eine vertragliche Regelung zur Fälligkeit der Schönheitsreparaturen vor?
Wenn nein, werden keine Schönheitsreparaturen geschuldet.
Mehr unter www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/mietvertrag/schoenheitsreparaturen.htm#gesetz
Wenn ja:
Handelt es sich um einen „starren“ oder „weichen“ Fristenplan?
Liegt ein starrer Fristenplan vor, ist die Vereinbarung unwirksam.
Mehr unter
www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/mietvertrag/schoenheitsreparaturen_zeitpunkt.htm#waehrend
Wurde die Wohnung frisch renoviert an den Mieter übergeben?
Wenn nein, dann sind keine Schönheitsreparaturen geschuldet. Ausnahme: Der Mieter hat vom Vermieter einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten.
Mehr unter www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/mietvertrag/schoenheitsreparaturen_zeitpunkt.htm#einzug
Wenn ja:
Darf der Mieter die Schönheitsreparaturen in Eigenleistung erbringen?
Wenn nein, ist die Vereinbarung unwirksam.
Mehr unter www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/mietvertrag/schoenheitsreparaturen.htm#wieWenn ja:
Muss der Mieter laut Mietvertrag zu den laufenden Schönheitsreparaturen zusätzlich ohne Rücksicht auf den Abnutzungsgrad beim Auszug erneut renovieren?
Wenn ja, ist die Regelung unwirksam.
Mehr unter www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/mietvertrag/schoenheitsreparaturen_zeitpunkt.htm#auszug
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Aktuelles
15.01.2021
Wiederverwendung von FFP2-Masken
14.01.2021
Kostenlose Vortragsreihe zum Thema Ernährung
12.01.2021
Welche Versicherung schützt bei Eis und Schnee?
07.01.2021
Solarstrom: Pflicht zur Eintragung privater Anlagen
05.01.2021
Kohl - essen mit Köpfchen
22.12.2020
BIOZIDE: Neue Regelung für die Verwendung von Mitteln zur Nagetierbekämpfung
22.12.2020
Keine Maklerprovision bei fehlender Verbraucherbelehrung
17.12.2020
Nachhaltige Last-Minute Geschenkideen
16.12.2020
Ethanolkamine – besinnlich, aber auch brandgefährlich!
14.12.2020
Verbraucherberatung trotz Lockdown
