Einkauf und Betrieb von elektrischen Tischleuchten
In diesem Beitrag finden Sie
- Definition
- Unterscheidung
- Leuchtmittel
- Einsatzgebiete von Tischleuchten
- Kaufhinweise
- Einteilung der Leuchten nach Schutzklassen
- Kennzeichnungspflicht
- Europäische Norm EN 60598-1
- Hersteller-Angaben
- Aufstell-Tipps
- Kindersicherheit
- Brandschutz
- Auswechseln und Einsetzen der Leuchtmittel
- Prüfung der Tischleuchten
- Reparatur von Tischleuchten
- Einschlägige Normen
- Entsorgung

Definition
Leuchten sind Geräte, mit denen Licht von Lampen verteilt, gefiltert oder umgeformt wird.
Unterscheidung
Die Leuchten werden nach Art der verwendeten Lampen (Leuchtkörper bzw. Leuchtmittel) oder nach der Art der Nutzung (Handleuchten, Tischleuchten, Standleuchten etc.) eingeteilt.
In diesem Beitrag werden speziell die Tischleuchten beschrieben.
Leuchtmittel
Als Leuchtmittel kommen hier zum Einsatz:
- Glühlampen
- Entladungslampen (Leuchtstofflampen)
- Halogenlampen
- LED (Leuchtdioden)
Einsatzgebiete von Tischleuchten
Zu folgenden Zwecken werden Tischleuchten verwendet:
- Sicherstellung der Allgemeinbeleuchtung
- Dekoration
- besondere Sehaufgaben
- Erzeugung von Effekten
- Hobby und Werkstatt
Kaufhinweise
Wie auch bei anderen Elektrogeräten sollten Sie auch beim Kauf von elektrischen Tischleuchten auf Qualität achten.

Wenn Sie auf der Leuchte das Zeichen eines neutralen Prüfinstitutes wie z.B. das GS-Zeichen finden, können Sie sicher sein, dass das Gerät einen hohen Sicherheitsstandard hat,. Das GS-Zeichen steht für "Geprüfte Sicherheit".
Produkte die das GS-Zeichen tragen, können etwas teuerer sein als die ungeprüften Geräte; Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder dürfte Ihnen diesen Mehrpreis wert sein. Denn Strom kann gefährlich werden!
Einteilung der Leuchten nach Schutzklassen
Man teilt die Leuchten in drei Schutzklassen ein.
Schutzklasse I
Leuchten der Schutzklasse I haben einen Schutzleiteranschluss, der mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet ist.

Die berührbaren leitfähigen Teile (z.B. Metallgehäuse) der Leuchte sind mit dem gelb-grünen Schutzleiter verbunden, damit im Fehlerfall die vorgeschaltete Schutzeinrichtung (Überstromschutzeinrichtung, Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) neue Bezeichnung RCD) auslösen kann. Hier hängt der Schutz allerdings von einer ordnungsgemäßen fest installierten elektrischen Anlage ab.
Schutzklasse II

Leuchten der Schutzklasse II (Schutzisolierung) sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet.
Die Sicherheit dieser Geräte ist durch eine zusätzliche Isolierung gewährleistet, so dass es im Fehlerfall zu keiner gefährlichen Berührspannung kommen kann. An diesen Geräten darf kein Schutzleiter angeschlossen werden. Diese Geräte haben ein hohes Schutzniveau.
Schutzklasse III

Leuchten der Schutzklasse III (Schutzkleinspannung) sind mit diesem Symbol gekennzeichnet und werden mit einer Spannung bis max. 50V Wechselspannung (AC) bzw. 120V Gleichspannung (DC) betrieben. Hier wird der Personenschutz durch die niedrige Berührungsspannung im Fehlerfall sichergestellt.
Kennzeichnungspflicht
Nach den rechtlichen Anforderungen der ersten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1.ProdSV) sind folgende Angaben erforderlich:
-
CE-Kennzeichnung (auf Betriebsmittel oder Verpackung oder Gebrauchsanleitung oder Garantieschein)
- Name und Adresse des Herstellers, Bevollmächtigten oder des Einführers (auf Betriebsmittel oder Verpackung), außer Angaben sind dem Verwender bereits bekannt oder Anbringen dieser Angaben führt zu einem unverhältnismäßigen Aufwand
- Alle wesentlichen Merkmale, die für eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung notwendig sind (auf Betriebsmittel oder beiliegendem Hinweis) z.B. maximale Leistung der Glühlampe
Europäische Norm EN 60598-1
Daneben müssen nach der einschlägigen europäischen Norm EN 60598-1 auf den Leuchten folgende Angaben eindeutig und dauerhaft zu finden sein:
- Aufschriften, die beim Lampenwechsel zu beachten sind
- Aufschriften, die bei der Montage zu beachten sind
- Aufschriften, die nach der Montage zu beachten sind
Kennzeichnungen
Einige wichtige Kennzeichnungen und deren Bedeutung seien hier aufgeführt:
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Bei dieser Leuchte ist die Verwendung von Kopfspiegellampen zulässig. Bei Leuchten, die dieses Zeichen nicht aufweisen, dürfen Glühlampen nicht durch Kopfspiegellampen ersetzt werden. | |
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Dieses Kennzeichen gibt bei Strahlerleuchten den Mindestabstand in Meter z.B. 0,5 m zur angestrahlten Fläche (z.B. Tapeten, Holzwände) an, der eingehalten werden muss, um Brandgefahren zu vermeiden. |
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Leuchten mit F-Zeichen sind geeignet zur direkten Befestigung auf normal entflammbaren Befestigungsflächen. Aufgrund eines Fehlers in einem Einzelteil kann sich die Befestigungsfläche hier nicht unzulässig erwärmen. | |
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Das europaweit anerkannte ENEC-Zeichen ist das zwischen den Prüfstellen der Europäischen Union vereinbarte Konformitätszeichen für Produkte der Elektrotechnik. Es steht für Normenkonformität mit den Europäischen Sicherheitsnormen, insbesondere mit der EN 60598-1. Leuchten, die das ENEC-Zeichen tragen, müssen besondere Prüfungen bestehen. Neben dem ENEC-Zeichen steht die Identifikationsziffer des nationalen Prüfinstituts (z.B. 10 für den VDE). |
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Das angesprochene GS-Zeichen ist nicht verpflichtend, sondern ein freiwilliges Zeichen, das der Hersteller erwerben kann, wenn er sich den Prüfungen durch eine zugelassene Stelle wie z.B. VDE, TÜV, LGA unterziehen lässt. Man findet das Prüfinstitut direkt neben dem GS-Zeichen. |

Herstellerangaben
Bitte beachten Sie bei der Aufstellung, Installation und Betrieb der Tischleuchte die Herstellerangaben in der Bedienungsanleitung (Montageanleitung).
Die Tischleuchte muss standsicher platziert (oder ggf. befestigt) werden.
Aufstell-Tipps

Achten Sie bitte darauf, dass durch das Öffnen des Fensters oder durch andere Tätigkeiten die Leuchte nicht umfällt.
Bei Tischleuchten der Schutzklasse I empfiehlt es sich, die dafür benötigte Steckdose der elektrischen Anlage überprüfen zu lassen, da der Personenschutz von der vorgeschalteten Anlage abhängt.
Verlegen Sie die Anschlussleitungen stolpersicher.
Die auf der Tischleuchte angegebenen Abstände zu brennbaren Stoffen, z.B. Gardinen, sollten unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Lampenschirme müssen einen ausreichenden Abstand zur Lampe aufweisen, damit keine Brandgefahr entstehen kann.
Kindersicherheit
Leuchten sind keine Spielzeuge
Einige Deko-Tischleuchten haben die Form von Märchen- oder Comicfiguren. Diese sind für Kinder durch die Form und die Leuchtfarbe sehr verlockend und werden gerne auch als Spielzeug verwendet.
Mitunter landen solche "Spielkameraden" dann auch im Bett. Stromschläge oder Brände können die Folge sein. Solche Leuchten sollten nur unter Aufsicht von Erwachsenen betrieben werden und für Kinder nicht frei erreichbar sein.
Weisen Sie Ihre Kindern vor allem immer wieder darauf hin, wie gefährlich elektrischer Strom sein kann!
Stolpergefahren
Die herabhängenden Stromkabel üben auf Kinder einen unwiderstehlichen Reiz aus: Häufig daran zu ziehen!
Befestigen Sie daher lose Stromkabel kindersicher und verlegen Sie die Leitungen so, dass weder Sie noch jemand anderer darüber stolpern kann.
Verbrennungsgefahr
Denken Sie daran: Die Leuchtkörper erhitzen sich sehr stark und können beim Umfallen brennbare Gegenstände oder den Teppich entzünden. Also - möglichst weg mit dem Kabelsalat!
Brandschutz
Generell sollten Tischleuchten nur unter Aufsicht betrieben werden, da durch die starke Erwärmung eine Brandgefahr z.B. durch Umfallen der Leuchte bei geöffneten Fenster entstehen kann.
Auswechseln und Einsetzen der Leuchtmittel
Beim Auswechseln und Einsatz der Leuchtmittel ist darauf zu achten, dass nur die dafür vorgesehenen Lampeneinsätze mit der maximal angegeben Lampenleistung eingesetzt werden.
Der Einsatz der Leuchtmittel in Tischleuchten sollte möglichst im spannungsfreien bzw. ausgestecktem Zustand erfolgen.
Prüfung der Tischleuchten
Prüfungen nach Reparaturen oder wesentlichen Änderungen werden durch die Elektrofachkraft z.B. nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt.
Regelmäßige Prüfungen sind im privaten Bereich gesetzlich nicht vorgeschrieben, es sei denn, dass dies andere Vereinbarungen und Verträgen (Mietvertrag, Versicherungsverträgen etc.) vorsehen.
Auch wenn keine Verpflichtung einer regelmäßigen Prüfung vorliegt empfiehlt sich eine Sichtprüfung (optische Kontrolle). Wenn Rauchentwicklungen, Überhitzungserscheinungen, Abscheuerungen an der Netzanschlussleitung etc. festgestellt werden, sollte die Leuchte unbedingt zur Reparatur gegeben werden.
Reparatur von Tischleuchten
Reparaturen, Instandsetzungen oder andere Veränderungen z.B. längere Anschlussleitungen an den Tischleuchten sollten unbedingt nur von sachkundigen Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Häufig passieren gerade im privaten Bereich Unfälle durch unsachgemäße und laienhafte Montage von Steckern, Kupplungen oder anderer Reparaturmaßnahmen.
Die Gefahr des Stromschlages wird dabei oft unterschätzt. Insbesondere unvorschriftsmäßig angebrachte oder fehlende Schutzleiterverbindungen gefährden diejenigen Benutzer, die sich auf die Sicherheit des Betriebsmittels verlassen. Also - elektrische Betriebsmittel nur von sachkundigen Elektrofachkräften reparieren lassen!

Spezielle Anforderungen bei Halogenglühlampen
Setzen Sie bei offenen (d.h. die Lampeneinsätze können unmittelbar berührt werden) Tischleuchten mit Niedervolt-Halogenglühlampen und Hochvolt-Halogenglühlampen nur solche Leuchtmittel ein, die für den offenen Betrieb geeignet sind. Andernfalls muss die Leuchte mit einer Schutzabdeckung versehen sein, damit zum Beispiel infolge der Wärmentwicklung ein Brand verhindert wird.
Halogenlampen, selbst wenn sie als Kaltlichtreflektorlampen bezeichnet werden, nehmen Temperaturen von mehreren hundert Grad Celsius an.
Sicherheitsabstand
Speziell bei Halogenlampen (Niedervoltbeleuchtung) soll nach den VdS-Richtlinien 2302 ein Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen von mindestens 0,5m vorgesehen werden, wenn keine genaueren Angaben des Herstellers vorliegen.
Brandschutz
Besonders Leuchten mit Halogenlampen haben eine große Wärmeentwicklung; achten Sie bitte auf eine ausreichende Belüftung der Lampe, damit keine Wärme- und damit Brandherde entstehen.
Bei Niedervoltleuchten erwärmen sich zudem durch die hohen Stromstärken die Zuleitungen sowie der Transformator etwas.
Blendwirkung
Durch die Anordnung und Aufstellung der Tischleuchte sollte eine Blendwirkung für die Augen vermieden werden.
Auswechseln und Einsetzen der Leuchtmittel
Bei Halogentischleuchten ist bei der Auswahl der Lampeneinsätze die Bedienungsanleitung zu beachten, denn im Handel sind Lampen mit und ohne Schutzglas erhältlich.
Hinweis: Soweit bei Halogentischleuchten nicht spezielle Ausführungen getroffen worden sind, gelten die für die übrigen Leuchten ausgeführten Informationen analog.
Einschlägige Normen
- EN 60598-1 Leuchten
Entsorgung
Entsorgen Sie Leuchtstofflampen aufgrund der gefährlichen Inhaltsstoffe niemals über die Restmülltonne, sondern geben Sie die defekten Lampen direkt beim Händler oder ggf. am Wertstoffhof ab.
VIS-Artikel:
- Elektrische Garten- und Teichbeleuchtung
- Energiesparlampen
- Beleuchtung mit Niedervolt - Transformatoren
- Gefahren beim Anschluss und Betrieb von elektrischen Leuchten
- Sicherheit von Salzkristall-Leuchten
- Lichterketten - elektrische Weihnachtsbaumbeleuchtung
- Kindersicherungen an Steckdosen
- Von Leitung(en), Kabel(n) und Leitungsquerschnitten
- Rauchmelder können Leben retten
- Der Fehlerstromschutzschalter - Ein möglicher Lebensretter
- Sichere Verwendung von elektrischen Geräten im Freien
Externe Links:
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Bildnachweis:
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