Umgang mit flüssiggasbetriebenen Grills im privaten Bereich
Von: Walter Liebl - Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Kauf eines Gasgrills
- Transport und Lagerung von Gasflaschen
- Aufstellung und Bedienung des Grills
- Probleme
- Tipps zur sicheren Funktion
Worauf kommt es beim Kauf eines Gasgrills an?
- Lassen Sie sich beim Kauf eines Gasgrills und des Zubehörs wie Schlauchleitung und Druckregler durch sachkundiges Verkaufspersonal beraten und mit der Bedienung des Gerätes vertraut machen.
- Achten Sie bei einem Neukauf darauf, dass auf dem Gasgrill oder einer daran befestigten Datenplakette eine "CE"-Kennzeichnung angebracht ist und eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beiliegt.
Wie sind Flüssiggasflaschen sicher zu transportieren und zu lagern?
- Transportieren und lagern Sie Flüssiggasflaschen immer mit geschlossenem und geschütztem Flaschenventil - Ventil zudrehen - Ventilverschlussmutter aufschrauben - Ventilverschutzkappe aufstecken und sichern.
- Transportieren Sie im geschlossenen PKW nur ausnahmsweise und über kurze Strecken höchstens eine Flüssiggasflasche. Sorgen Sie während der Fahrt für ausreichende Belüftung durch Öffnen der Fenster und Einschalten des Lüftungsgebläses.
- Befestigen Sie die Gasflasche im PKW, um eine unbeabsichtigte Lageänderungen beim Bremsen und Kurven fahren zu verhindern.
- Stellen Sie beim Ein- und Ausladen der Flüssiggasflasche den Motor des Pkws ab. Nicht Rauchen!
- Lagern Sie Flüssiggasflaschen nur stehend an gut gelüfteten Stellen und achten Sie darauf, dass unkontrolliert ausströmendes Gas nicht in tiefer liegende Keller, Kanaleinläufe, Lüftungs- oder Lichtschächte gelangen kann.
- Beachten Sie, dass Flüssiggasflaschen nicht in Räumen unter Erdgleiche (Keller), Garagen, Treppenräumen, Durchgängen und Durchfahrten gelagert werden dürfen.
- Behandeln Sie leere Flüssiggasflaschen genauso wie volle, da sich in ungereinigten Flaschen immer noch Restgasmengen befinden.
Was ist bei der Aufstellung und Bedienung eines Gasgrills zu beachten?
- Bevor Sie das erste Mal den Gasgrill benutzen, lesen Sie sorgfältig die Betriebsanleitung und beachten Sie vor allem die Sicherheitshinweise und Angaben über Anschluss der Flüssiggasflasche, Aufstellung und Bedienung des Gerätes.
- Verwenden Sie den Gasgrill nur im Freien und stellen Sie ihn an einer gut belüfteten Stelle und in ausreichendem Abstand von brennbaren Materialien und tiefer liegenden Räumen, Schächten oder Kanaleinläufen auf.
- Achten Sie darauf, dass die Flüssiggasflasche nur stehend betrieben werden darf und vor Wärmequellen entfernt aufgestellt ist.
- Schließen Sie den Gasgrill nur mit einem Druckregler und einer geeigneten Schlauchleitung (oranger Schlauch mit DIN-DVGW-Kennzeichnung), die nicht länger als 1,50 m ist, an das Flaschenventil an. Achtung Linksgewinde!
- Achten Sie beim Aufschrauben des Druckreglers darauf, dass im Flaschenventil der Weichdichtring vorhanden ist.
- Prüfen Sie nach jedem Flaschenwechsel bei geöffnetem Flaschenventil und geschlossener Geräteabsperrarmatur (soweit vorhanden) die Verschraubung des Reglers mit einem schaumbildenden Mittel (z.B. Prüfspray oder Seifenwasser) auf Dichtheit.
- Lassen Sie den Grill ständig durch eine erfahrene Person beaufsichtigen.
- Vorsicht bei der Anwesenheit von Kindern!
- Halten Sie einen funktionsfähigen Feuerlöscher der Brandklasse C bereit. Schließen Sie nach dem Gebrauch immer das Flaschenventil.
- Wenn Sie den Grill und die Gasflasche länger nicht benutzen oder in einem geschlossenen Raum lagern, montieren Sie vorher die Schlauchleitung von der Gasflasche ab und schrauben Sie die Ventilverschlussmutter auf das Flaschenventil.
Welche Maßnahmen sind bei Störungen und Undichtigkeiten zu ergreifen?
Haben Sie trotz aller Sicherheitsvorkehrungen den Verdacht (z.B. Gasgeruch, Ausströmgeräusche), dass die Flüssiggasanlage undicht ist und Gas austritt, sind umgehend die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Sofort Flaschenventil schließen,
- offene Feuer löschen und Zündquellen vermeiden, nicht Rauchen,
- sofern möglich Lüftung verbessern,
- Gefahrenbereich räumen, erforderlichenfalls Feuerwehr verständigen und
- die Anlage erst nach Überprüfung durch einen Sachkundigen wieder in Betrieb nehmen.
Was ist zu tun, um die sichere Funktion des Gasgrills zu erhalten?
Gewerblich genutzte ortsveränderliche Flüssiggasverbrauchsanlagen (Gasgrill, Schlauchleitung und Sicherheitseinrichtungen) mit einer Flüssiggasflasche müssen wiederkehrend alle 2 Jahre durch eine befähigte Person (Flüssiggasversorgungsunternehmen oder in die Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe für Gas- und Wasserinstallation) geprüft werden.
Es wird empfohlen, auch Ihre privat genutzte Flüssiggasverbrauchsanlage von einem Fachmann prüfen und poröse Schlauchleitungen oder schadhafte Druckregler bzw. Geräte umgehend austauschen oder reparieren zu lassen.
- Was Sie selbst tun können
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- Bayerische Gewerbeaufsicht
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