Medikamente richtig entsorgen
Haben auch Sie Medikamente zu Hause, die Sie nicht mehr benötigen oder bei denen das Verfallsdatum schon längst überschritten ist?
Oft werden solche Restbestände über die Toilette oder den Ausguss entsorgt. Mit dem Schmutzwasser landen die Arzneimittel zwar in der Kläranlage. Nicht vollständig abgebaute Arzneirückstände gehen aber mit dem geklärten Wasser in den Naturkreislauf und können so Umwelt und folglich auch Menschen gefährden.
Wohin also mit alten Medikamenten?
Grundsätzlich:
In den Restmüll, nicht die Toilette oder den Ausguss!
Alte Medikamente gehören in der Regel in die Restmülltonne. Der Großteil der Medikamente ist bei der Entsorgung als nicht gefährlicher Abfall einzustufen.
Ausnahmen:
Zytotoxische oder zytostatische Medikamente,
Spraydosen zur Verabreichung von Medikamenten, die noch den Rest eines gefährlichen Treibmittels enthalten,
spezielle Virustatika, Hormonpräparate sowie weitere Medikamente
können gefährlicher Abfall sein.
Derartige Medikamente sind bei der Problemabfallsammlung (z. B. Giftmobil, Wertstoffhof) abzugeben.
In Zweifelsfällen kann Ihnen auch Ihr Apotheker oder Ihr Arzt weiterhelfen.
UND
Medikamente gehören nicht in Kinderhände!
Was für den Umgang und die Aufbewahrung von Arzneimitteln generell gilt, sollte auch bei deren Entsorgung beachtet werden: Schützen Sie Kinder vor einem unkontrollierten Umgang mit Medikamenten. Um eine Gefährdung von Kindern zu Hause auszuschließen, sind Medikamente bis zur endgültigen Entsorgung kindersicher aufzubewahren (z.B. im abgesperrten Arzneimittelschrank) und dann gut "getarnt", z.B. verpackt und verknotet in einer Plastiktüte, zusammen mit dem Restmüll zu entsorgen.
Ausführliche Informationen, Flyer, Karte und Plakat zum Download beim Landesamt für Umwelt:
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Aktuelles
26.02.2021
Broschüre zum neuen EU-Energielabel
26.02.2021
ADAC Sommerreifentest 2021
26.02.2021
Tipps zum Energiesparen im Homeoffice
23.02.2021
Umfrage: Sharing-Angebote wenig genutzt
22.02.2021
Fahrradhelme; Kennzeichnung und Benutzung
18.02.2021
Vitamin D Mangel bei Veganern
17.02.2021
Betriebskosten: Mietende dürfen Belege einsehen
12.02.2021
Corona: Krankenkasse wechseln einfacher
11.02.2021
Dating-Portale: Augen auf bei Probeabos
08.02.2021
Nachhaltig online - wie geht das?
