Ebay & Co: Worauf Käufer bei Internetauktionen achten sollten
Waren vom heimischen Computer aus zu versteigern oder auf sie zu bieten, ist dank Ebay & Co. seit vielen Jahren möglich. Als Käufer gibt es bei Internetauktionen aber einige Dinge zu beachten. Der folgende Artikel liefert sowohl rechtliche Informationen als auch praktische Tipps.
In diesem Beitrag finden Sie
- Was wird versteigert? Angebot prüfen
- Wer versteigert? Verkäufer checken
- Bei Unklarheiten Kontakt aufnehmen
- Sichere Zahlungsmethode
- Etwaige Mängel sofort rügen
- Nach der Abwicklung
Was wird versteigert? Angebot prüfen
Vor jeder Auktion im Internet empfiehlt es sich, die Auktionsbeschreibung genau zu lesen. Oft sind Hinweise auf kleinere Fehler und Mängel in einer längeren Beschreibung versteckt oder erst am Ende der Beschreibung zu finden. Es gab auch Fälle, in denen beispielsweise nur die Verpackung einer Spiele-Konsole verkauft wurde und der Verkäufer sich im Anschluss an den Verkauf darauf berufen hat, dass dies doch in der Beschreibung gestanden hätte. Gegebenenfalls sollte man sich bestätigen lassen, dass die Ware echt ist.
Es ist sinnvoll, vorab die Versandbedingungen, die Angaben zur Rücknahme und Rückerstattung sowie die Zahlungsmöglichkeiten zu überprüfen. Sofern im Auktionstext Links enthalten sind, in denen beispielswiese auf die AGB des Anbieters hingewiesen wird, sollten auch diese Informationen gelesen werden.
Auch eine Prüfung der Versandkosten ist lohnenswert. Manchmal versuchen Verkäufer die Provisionen, die sie an den Plattformbetreiber entrichten müssen, durch überteuerte Versand- und Verpackungskosten auf den Käufer abzuwälzen.
Der Verbraucher sollte sich zudem vergewissern, dass die angebotenen Zahlungsmethoden des Verkäufers ein gewisses Maß an Käuferschutz bieten und die gewünschten Zahlungsarten angeboten werden.
Für spätere Reklamationen ist es zu Beweiszwecken hilfreich, die Auktionsbeschreibung und die Dokumente, die sich hinter weiterführenden Links verbergen, auszudrucken oder einen Screenshot anzufertigen.
Wer versteigert? Verkäufer checken
Es ist aufschlussreich, das Bewertungsprofil des Verkäufers anzuschauen. Dort finden sich Hinweise auf die Zuverlässigkeit und den Sachverstand des Anbieters.
Die Anzahl der Bewertungen gibt z.B. Aufschluss darüber, ob Geschäfte mit diesem Verkäufer in der Regel unproblematisch verlaufen sind oder nicht. Dabei sollte man sich nicht von der Anzahl der positiven Bewertungen blenden lassen. Manchmal verbirgt sich auch in einer positiven Bewertung noch eine Kritik, wie etwa "lange Lieferzeit". Erhält der Verkäufer mehrere Dutzend Bewertungen in der Woche, so ist davon auszugehen, dass es sich um einen Unternehmer handelt. In diesem Fall sollte die Auktionsbeschreibung dahingehend untersucht werden, ob ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und ob eine vollständige Anschrift und eine Firmenbezeichnung angegeben sind.
Bei Unklarheiten Kontakt zum Verkäufer aufnehmen
Die meisten Auktionsplattformen bieten die Möglichkeit, bereits während der laufenden Auktion mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Unklarheiten in der Auktionsbeschreibung oder offene Fragen, z.B. Versand- und Zahlungsmöglichkeiten können auf diesem Weg geklärt werden. Meist kann anhand der Reaktion schon sehr gut abgeschätzt werden, ob man dem Verkäufer trauen kann oder ob man besser vorsichtig sein sollte.
Sichere Zahlungsmethode wählen
Der Verbraucher sollte sich über die Zahlungsmodalitäten informieren und die sicherste Bezahlform wählen. Die meisten Verkäufer bieten verschiedene Möglichkeiten an. Neben der Überweisung und der Zahlung per Kreditkarte gibt es beispielsweise auch die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens, der Bezahlung bei Abholung und PayPal.
Man sollte sich zunächst eine persönliche Schmerzgrenze auferlegen, bis zu welchem Betrag man bereit ist, den Kaufpreis vorab zu überweisen. Gerade bei teureren Produkten sollte eine sichere Bezahlform gewählt werden.
Bei gewerblichen Anbietern sollte es auch möglich sein, im Lastschriftverfahren oder nach Warenlieferung gegen Rechnung zu bezahlen. Wer selbst schon über einige positive Bewertungen verfügt, kann sein Bewertungskonto als Nachweis seine eigene Zuverlässigkeit ins Spiel bringen.
Käuferschutz wird beim Auktionshaus eBay auch von PayPal angeboten. Der Käuferschutz greift unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise dann, wenn ein Artikel nicht oder fehlerhaft geliefert wird. Vor einem Kauf sollten die Bedingungen für den Käuferschutz gründlich gelesen werden, um sich nicht fälschlicherweise in Sicherheit zu wiegen.
Etwaige Mängel einer Internetauktion sofort rügen
Weist die Ware einen Mangel auf, sollte dieser unverzüglich gerügt werden, selbst wenn man nach dem Gesetz nicht dazu verpflichtet ist. Je länger man wartet, desto schwieriger wird die Beweisbarkeit. Bei der Rüge sollte man sich um einen freundlichen und sachlichen Ton bemühen, damit die weiteren Verhandlungen nicht von vornherein unter einem "schlechten Stern" stehen.
Bewertung des Verkäufers
Erst wenn die gesamte Auktion abgewickelt ist, sollte man die Bewertung des Vertragspartners vornehmen. Wer zu schnell bewertet, hat unter Umständen eine Bewertung abgegeben, die letztlich nicht stimmt. Meist gehört es zum Konzept der Auktion, dass sich die Vertragspartner gegenseitig bewerten, deswegen sollte immer eine (ehrliche) Bewertung vorgenommen werden.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.