IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen): Wie gehe ich mit ärztlichen Zusatzangeboten um?
Immer mehr Ärzte empfehlen ihren Patienten Untersuchungen und Behandlungen, die sie aus eigener Tasche zahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Bekannte Beispiele sind die Messung des Augeninnendrucks zur Vorsorge und Früherkennung eines Glaukoms (Grüner Star), Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs.
Doch was davon ist wirklich notwendig? Viele Patienten sind verunsichert.
Deshalb ist es wichtig, private Zusatzangebote genau zu prüfen.
In diesem Beitrag finden Sie
Lesen Sie zusammenfassend unsere Checkliste
Was sind IGeL-Leistungen?
Unter IGeL-Leistungen versteht man Untersuchungen und Behandlungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden. Die Gründe, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen, sind vielfältig: Vielleicht benötigen Sie vor einer Auslandsreise einen speziellen Impfschutz, möchten eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung vornehmen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen, oder brauchen Unterstützung bei der Raucherentwöhnung.
Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung
Eine genau definierte Liste der sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gibt es nicht, jeder Arzt kann seine persönlichen Angebote zusammenstellen. Rund 400 verschiedene IGeL gibt es inzwischen, doch nicht alles, was es zu kaufen gibt, ist auch sinnvoll.
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Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass die gesetzlichen Krankenkassen alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen bezahlen. Hierzu gehören auch alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen.
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Ihr Arzt darf Sie nicht zu einer Untersuchung drängen oder Angst vor Krankheiten schüren. Die Initiative zur Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung sollte von Ihnen ausgehen.
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Wenn Sie sich auf eigenen Wunsch weitergehenden Gesundheitsmaßnahmen unterziehen wollen, sollten Sie sorgfältig das Kostenrisiko mit dem konkreten Nutzen abwägen.
Vier IGeL-Gruppen
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Medizinische Maßnahmen, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören – also weder zur Krankenbehandlung noch zur Früherkennung von Krankheiten zählen – jedoch im Einzelfall eine medizinisch sinnvolle Leistung darstellen.
Beispiele: Beratung und Impfung vor Fernreisen, sportmedizinische Untersuchungen, Eignungsuntersuchungen (etwa Flugtauglichkeit). -
Medizinisch-kosmetische Leistungen, die allein auf Wunsch des Patienten erfolgen, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Beispiele: Schönheitsoperationen oder Entfernung von Tätowierungen. -
Spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die nur in bestimmten Risikofällen oder bei begründetem Krankheitsverdacht von den Kassen übernommen werden.
In allen anderen Fällen, in denen die Zusatzuntersuchungen auf eigenen Wunsch der Patientinnen und Patienten ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Beispiel: Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen. Bei einem auffälligen Tastbefund der Brust übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen über die übliche Vorsorge hinaus, da sie in diesem Fall medizinisch notwendig bzw. sinnvoll sind. Möchte eine Frau diese Untersuchung jedoch ohne medizinischen Grund, werden die Kosten nicht übernommen. -
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen bislang nicht eindeutig wissenschaftlich bewiesen ist.
Beispiel: Ozon-Therapie und Ultraviolettbestrahlung des Blutes (UVB), die häufig zur Stärkung der Immunabwehr angeboten werden.
Bei beiden Behandlungsmethoden liegen keine ausreichenden wissenschaftlichen Studien vor, die eine Wirksamkeit der Therapie belegen.
- "IGeL-Monitor: Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand" vom MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.): Portal zur Bewertung von individuellen Gesundheitsleistungen
- Ratgeber "IGeL-Angebote beim Arzt. was Sie über private Zusatzleistungen wissen müssen" hrsg. von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte, hrsg. von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
- Finanztest 02/2013: „Individuelle Gesundheitsleistungen – Igel: Was tun, wenn der Arzt zur Kasse bittet“
- Gesundheitsinformation.de – Informationen für Patienten vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Internetportal "igel-aerger.de" der Verbraucherzentrale NRW: Hier können Patienten ihre Erfahrungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Selbstzahlerleistungen (schlechte Beratung, aufdringliches Anbieten von Zusatzleistungen oder fehelende Kostenübersicht) schildern.
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