Finanzberater: Was Verbraucher beachten sollten
Finanzberater gibt es viele. Doch wie unterscheiden Verbraucher zwischen seriösen und unseriösen Anbietern? Entscheidend ist die Qualifikation, aber auch, wie offen er über die Kosten der Beratung spricht.
In diesem Beitrag finden Sie
- Tipps: Woran erkennt man unseriöse Finanzberater?
- Was ist ein Finanzberater?
- Wie verdient der Finanzberater sein Geld?
- Warum ist der Anleger durch die Berufspflichten der Finanzanlagenberater nicht vollständig geschützt?
- Gibt es seriöse Finanzberater?
- Wodurch unterscheidet sich der angestellte Bankberater vom freien Finanzberater?
- Was sollten Anleger bei der Bankberatung beachten?
Tipps: Woran erkennt man unseriöse Finanzberater?
- Vorsicht ist z.B. geboten, wenn die Kontaktaufnahme unaufgefordert durch einen Anruf, per E-Mail oder Besuch an der Haustür erfolgt. Vor allem, wenn es zuvor noch gar keine vertragliche Beziehung gab.
- Vielfach hat der Berater nur ein Produkt im Angebot. Weil es hierfür eine gute Provision gibt, vermeidet er Alternativen anzubieten.
- Gerne wird mit Lockvögeln gearbeitet. Er verwendet dann Begriffe wie „Altersvorsorge optimieren“, „Steuern sparen“, „risikolos“ oder stellt dar, dass er ebenfalls in das Produkt investiert hat.
- Fragen werden ausweichend beantwortet, manchmal sogar mit einer Gegenfrage: „Sehe ich so aus als würde ich lügen?“.
- Manchmal soll auch die „Freundschaftsmasche“ Vertrauen schaffen. „Ihr Arbeitskollege/Sportskamerad hat mir empfohlen Sie zu fragen, ob Sie nicht auch monatlich viel Geld sparen möchten?
- Bereits vorhandene Geldanlagen werden schlecht gemacht und es wird zur Kündigung aufgefordert.
- Kosten, Provisionen und Vergütungen werden verschwiegen.
- Über Sicherheit, Rendite und Laufzeit der Angebote werden nur mündliche Zusagen gemacht.
- Es wird auf schnelle Vertragsunterzeichnung gedrängt und eine Traumrendite in Aussicht gestellt.
Was ist ein „Finanzberater“?
Der Finanzberater, der freiberuflich und nicht als Angestellter einer Bank oder Versicherung tätig ist, heißt heute offiziell „Finanzanlagenvermittler“. Und im Unterschied zu früher kann der Beruf nicht mehr von jedermann ausgeübt werden. Seit dem 01.01.2013 ist das Finanz-anlagenvermittler- und Vermögensanlagerecht in Kraft und regelt einige Berufszulassungs-voraussetzungen, die in die Gewerbeordnung eingefügt wurden.
Nach § 34 f Abs.1 GewO braucht er hierfür eine Erlaubnis, die er beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt beantragen muss. Sie wird nur dann erteilt, wenn der Berater Sachverstand, persönliche Zuverlässigkeit und sogar geordnete Vermögensverhältnisse nachweist. Die Sachkundeprüfung wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
In der Erlaubnis wird das Produktangebot festgelegt und kann später auf Antrag erweitert werden. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben und wer Mitarbeiter beschäftigt, muss auch deren Eignung nachweisen.
Nach Erteilung der Erlaubnis wird der Finanzanlagenvermittler in das sog. Vermittlerregister eingetragen. Dieses wird von der Industrie- und Handelskammer geführt. Sie überwacht als Aufsichtsbehörde die Tätigkeit der Berater. Verbraucher haben die Möglichkeit sich dort zu informieren, ob ein Berater registriert wurde und wozu er berechtigt ist.
Die Berufspflichten der Berater sind in der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung geregelt. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, die Kunden umfassend zu informieren, über Risiken aufzuklären, Kosten offenzulegen und die Beratung zu dokumentieren. Aber auch viele weitere Pflichten sind dort festgelegt wie z.B. die Gestaltung des Impressums der Homepage. Alle diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Verbrauchers.
Wie verdient der Finanzberater sein Geld?
Ist der Finanzberater selbstständig als Handelsvertreter tätig, so wird er für seine Arbeit von den Produktanbietern in Form einer Provision vergütet. Darin liegt eine große Gefahr. Unseriöse Finanzberater bieten deshalb ungeeignete oder riskante Finanzanlagen an, weil eine gute Vergütung lockt.
Anders ist es bei dem sog. Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h Abs.1 GewO geregelt. Er ist unabhängig vom Anbieter und erhält vom Anleger ein Honorar für seine Beratungsleistung. Damit wird ein Provisionsinteresse vermieden.
Warum ist der Anleger durch die Berufspflichten der Finanzanlagenberater nicht vollständig geschützt?
Durch verbraucherschützende gesetzliche Regelungen kann folgendes Ergebnis leider nicht verhindert werden: Grundsätzlich ist der vom Berater vermittelte Vertrag auch dann rechts-wirksam, wenn die Beratungspflichten nicht erfüllt wurden. Die Rückabwicklung gelingt nur über einen Schadensersatzanspruch, der nachgewiesen und gerichtlich geltend gemacht werden muss.
Gibt es seriöse Finanzberater?
Die „schwarzen Schafe“ sind die Ausnahme, denn die meisten arbeiten gewissenhaft und verfügen über eine gute Qualifikation.
- Ein seriöser Berater nimmt sich ausreichend Zeit und geht auf Fragen ein. Das Beratungsgespräch wird dokumentiert und er bietet zusätzlich alternative Produkte an. Dadurch bekommt der Kunde die Möglichkeit auszuwählen. Über Kosten und Gebühren spricht er auch ohne Nachfrage.
- Er ist damit einverstanden, wenn Unterlagen mit nach Hause genommen werden und räumt Bedenkzeit ein. Er berücksichtigt die Ausrichtung des Anlegers und sagt, wenn eine Geldanlage dem Risikoprofil nicht entspricht.
- Es kommt ihm darauf an, dass der Anleger das Produkt versteht und das Risiko einschätzen kann. Er vermeidet die persönliche Ebene und bleibt sachlich. Er ist bereit Aussagen schriftlich zu bestätigen. Er reagiert bei Fragen nicht ungehalten, denn es kommt ihm darauf an, dass der Anleger selbstverantwortlich entscheiden kann.
- Er ist damit einverstanden, wenn der Anleger in Begleitung zum Beratungsgespräch kommt. Und schließlich weist er auch darauf hin, wenn der Vertrag nochmal widerrufen werden kann.
- Der Honorar-Finanzanlagenberater tritt im Internet auf und macht im Impressum Angaben zu seiner fachlichen Qualifikation und Zulassung.
Wodurch unterscheidet sich der angestellte Bankberater vom freien Finanzberater?
Der angestellte Bankberater muss die Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes beachten und die Bank, der er verpflichtet ist, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.
Genau wie bei dem Finanzanlagenvermittler ist auch bei ihm festgelegt, welche Produkte und Dienstleistungen er seinen Kunden anbieten darf. So kann auch die Vermittlung von Finanzprodukten zu seinen Aufgaben gehören.
Er steht in der Pflicht eine sog. anleger- und objektgerechte Beratung durchzuführen und muss somit noch höhere Anforderungen erfüllen als der Finanzanlagenvermittler. Das gilt besonders nachdem am 3. Januar 2018 die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie, kurz MiFID II genannt, in Kraft getreten ist und viele Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes reformiert hat.
Dazu gehören auch die Pflichten der Bankberater nach §§ 63 ff WpHG. Zur Verbesserung des Anlegerschutzes müssen sie ihre Dienstleistung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden erbrinden. Neben der Aufklärung über die Kosten ist auch deren Auswirkung auf die Rendite offenzulegen. Die Kenntnisse des Anlegers, dessen Lebensumstände, Risikogeneigtheit, Anlageziele und Erfahrungen sind ebenso zu berück-sichtigen. Schließlich sollen sie die Anlageempfehlung in einem Geeignetheitsprotokoll begründen.
Die sog. unabhängige Finanzberatung wird mittlerweile auch bei vielen Banken angeboten. Auch hier bedeutet es, dass der Anleger die Beratung vergütet
Was sollten Anleger bei der Bankberatung beachten?
Das Gesetz schützt die Anleger durch § 63 Abs. 3 WpHG vor unseriösen Beratern. Nach dieser Vorschrift muss die Bank sicherstellen, dass die Leistung der Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit der Pflicht, in bestmöglichem Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert.
Trotzdem sollten Anleger verantwortungsbewusst und umsichtig handeln. Dazu gehört darauf zu achten, dass man die Empfehlung des Beraters versteht. Und man sollte sie kritisch durchleuchten: passt sie zu mir und meinen Zielen? Kann ich das Risiko eingehen? Ist es möglich lange Zeit auf das Geld zu verzichten? Brauche ich noch Zeit, um in Ruhe zu entscheiden?
Und auch bei der Bankberatung gilt: Vorsicht ist geboten, wenn eine hohe Rendite versprochen wird und zu einem schnellen Vertragsabschluss gedrängt wird.
- Grauer Kapitalmarkt
- Unternehmensbeteiligungen
- Vermittlungsregister für Finanzanlagenvermittler
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Aktuelles
26.02.2021
Broschüre zum neuen EU-Energielabel
26.02.2021
ADAC Sommerreifentest 2021
26.02.2021
Tipps zum Energiesparen im Homeoffice
23.02.2021
Umfrage: Sharing-Angebote wenig genutzt
22.02.2021
Fahrradhelme; Kennzeichnung und Benutzung
18.02.2021
Vitamin D Mangel bei Veganern
17.02.2021
Betriebskosten: Mietende dürfen Belege einsehen
12.02.2021
Corona: Krankenkasse wechseln einfacher
11.02.2021
Dating-Portale: Augen auf bei Probeabos
08.02.2021
Nachhaltig online - wie geht das?
