Betriebliche Altersvorsorge: Wenn der Arbeitgeber für die Altersvorsorge mitspart
Die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist die zweite Säule des Altersvorsorgesystems in Deutschland. Zusammen mit der Privaten Altersvorsorge (dritte Säule) ergänzt sie die gesetzliche Rente (erste Säule), damit der gewohnte Lebensstandard auch im Alter gesichert werden kann.
Die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber hat sich eher in mittelständischen oder größeren Betrieben etabliert, in den Kleinbetrieben gab es bislang zu viele administrative Hürden.
In diesem Beitrag finden Sie
Auf einen Blick: Checkliste, worauf Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge achten müssen.
Gesetzlicher Anspruch auf betriebliche Versorgung
Die Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Wenn im Betrieb bisher keine betriebliche Altersvorsorge angeboten wurde, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
Den Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge wählt der Arbeitgeber aus und kümmert sich um alle Formalitäten. Die Gestaltung der Vorsorgeverträge kann auch vom Tarifvertrag zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestimmt werden.
Die Mindestumwandlung aus dem brutto Einkommen beträgt 228,38€ jährlich (1/160stel der Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung).
Auch der Arbeitgeber kann sich mit eigenen Beiträgen in der Betriebsrente beteiligen oder die Beiträge sogar ganz übernehmen. Arbeitnehmer können auch aus ihrem netto Einkommen für die Betriebsrente sparen.
Fünf Durchführungswege
Direktversicherung
In Firmen ohne Tarifvertrag wird dieses Modell gerne eingesetzt. Vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer werden Lebens- oder Rentenversicherungen auf die Arbeitnehmer als Versicherte und Begünstigte abgeschlossen. Dieser externe Durchführungsweg durch eine Versicherungsgesellschaft ist auch für Kleinbetriebe geeignet, da der Arbeitgeber nur wenig Verwaltungsaufwand hat. Bei Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag einfach auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Die Kosten und Erträge der Direktversicherungen sind vergleichbar mit den herkömmlichen Versicherungsprodukten.
Pensionskasse
Tarifgebundene, traditionelle Unternehmen bieten oft diesen externen Durchführungsweg an. Die Versorgungseinrichtung wird von einer eventuellen Insolvenz vom Arbeitgeber, ähnlich wie bei den Direktversicherungen, nicht betroffen. Nach Arbeitgeberwechsel werden diese klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherungen i.d.R. privat weitergeführt oder stillgelegt.
Pensionsfonds
Als eigenständige Versicherungsunternehmen sind Pensionsfonds sehr flexibel bei der Produktauswahl. Es kann auch ein erhöhtes Risiko bei der Anlagestrategie bedeuten. Pensionfonds unterliegen daher gleichzeitig der Versicherungs-Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin) und der Insolvenzsicherungspflicht beim Pension-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Da der Beitragserhalt und eine lebenslange, min. gleichbleibende Rente garantiert werden muss, kommt diese betriebliche Altersvorsorgelösung in der Praxis selten vor. Der Arbeitgeber haftet für den Erhalt der gezahlten Beiträge mit dem Firmenvermögen, daher schrecken die meisten Arbeitgeber vor diesem Vorsorgemodell zurück. Angeboten wird dieses Modell meistens in Großunternehmen.
Unterstützungskassen
Durch diesen internen Durchführungsweg finanziert der Arbeitgeber die Versorgungszusage an die Arbeitnehmer. Die Unterstützungskasse investiert die Vorsorgebeiträge, der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung des Vertrags mit dem Betriebsvermögen. Die Ansprüche vom Arbeitnehmer sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
Direktzusagen
Für die Rentenzusage an ihren Arbeitnehmer bildet der Arbeitgeber aus dem Betriebsvermögen Rückstellungen. Der Arbeitgeber kann hierzu eine zusätzliche Rückversicherung abschliessen. Im Insolvenzfall sind die Rentenansprüche vom Arbeitnehmer durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Mit Direktzusage wird oft die Treue des Arbeitnehmers gewürdigt und sind i.d.R. reine Arbeitgeberleistungen. Der Arbeitnehmer kann sich aber auch mit eigenen Beiträgen am Aufbau des Altersvorsorgekapitals beteiligen.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer
- Betriebliche Altersvorsorgesparer profitieren von den oft günstigeren Abschluss- und Verwaltungskosten, die durch Mengenrabatt an den Arbeitgeber ermöglicht werden. Die Tarifmodelle der Versicherungen können exakt auf die spezifischen Berufsrisiken der Arbeitnehmer abgestimmt werden.
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung aus dem Bruttolohn werden vom Staat gefördert. Die Beiträge sind bis zu einer jährlich bestimmten Höchstgrenze steuer- und sozialabgabenfrei (in 2018 3120 €, bzw. 6240 €, in 2019 3216 €, bzw. 6432 €). Durch die Neuregelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 (BRSG) erhalten betriebliche Altersvorsorgesparer, die als Geringverdiener bis 2200 € monatlichem Entgelt gelten, ab 2018 höhere staatliche Förderung (min.240€/Jahr – max.480€).
- Das BRSG sieht es vor, dass die Arbeitgeber sich bei Neuverträgen ab 2019 mit min. 15% des umwandelten Einkommens am Betriebsvorsorgevermögensaufbau beteiligen. Ab 2022 gilt diese Regelung auch für Bestandsverträge.
- Arbeitnehmer können für ihre betrieblichen Altersvorsorge-Sparbeiträge in Direktversicherungen, Pensionskassen und –fonds zusätzlich die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung beträgt 175€ bei der Grundzulage, 185€ für Kinder, für die ab 2008 geboren Kinder sind es sogar 300€ jährlich. Auch der Sonderausgabenabzug für die Riester Beiträge kann zusätzlich zu den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Aus den betrieblichen Riester-Verträgen müssen die Arbeitnehmer seit 2018 keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Kapitalentnahme für wohnwirtschaftliche Verwendung, wie Kauf oder Bau vom Eigenheim, ist nach wie vor nicht möglich.
Arbeitnehmer können parallel zu den Riester-Beiträgen aus dem Nettoentgelt zusätzlich 3120€ sozialabgabe- und 6240€ steuerfrei aus ihrem Bruttoentgelt als betriebliche Vorsorge umwandeln.
- Die Betriebsrente wird - bis zu insges. 200€ aus allen freiwilligen Altersvorsorgebezügen monatlich - bei der Berechnung der Ansprüche auf die staatliche Grundsicherung nicht berücksichtigt.
- Hinterbliebenenabsicherung kann in den betrieblichen Altersvorsorgeverträgen integriert werden.
- Betriebsrenten und unverfallbare Anwartschaften sind durch den Pensions-Scherungsverein gegen die Insolvenz der Arbeitgeber abgesichert. Bei den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse sind die externen Versicherer von der eventuellen Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeber nicht betroffen.
Vorteile der BAV für Arbeitgeber
- Auch die Arbeitgeber profitieren von der betrieblichen Altersversorgung. Mit der zusätzlichen Betriebsrente können Sie ihr Leistungsangebot für Fachkräfte noch attraktiver machen. Diese Bemühungen werden vom Staat mit Sozialabgabenfreiheit auf die umwandelten Beiträge auch für die Arbeitgeber unterstützt.
- Mit dem sog. Sozialpartnermodell hat der Gesetzgeber in 2018 neue Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen, die den betrieblichen Vorsorgeweg auch für Kleinbetriebe interessant machen sollen.
Bei Neuabschlüssen in Form von Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse können tarifgebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine „Zielrente“ vereinbaren. Die zukünftige Leistungshöhe wird nicht zugesagt, der Arbeitgeber garantiert bloß die Entrichtung der Vorsorgebeiträge (reine Beitragszusage). Der Arbeitgeber wird entlastet, weil er keine Rentengarantie mehr einstehen muss. Die Anlage- und Renditerisiken trägt alleine der Arbeitnehmer, die Höhe der Betriebsrentenleistung hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Versorgungsträgers ab. Auch in Betrieben ohne Tarifbindung kann dieses Modell vereinbart werden.
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