Funktionelle Lebensmittel
Der LGL-Beitrag beinhaltet folgende Themen
- Funktionelle Lebensmittel – Was ist darunter zu verstehen?
- Welche Stellung nehmen Funktionelle Lebensmittel am Markt ein?
- Welche rechtlichen Anforderungen müssen Funktionelle Lebensmittel erfüllen?
- Was macht die Lebensmittelüberwachung?
- Erfahrungen der Lebensmittelüberwachung
- Fazit und Ausblick aus Sicht der Lebensmittelüberwachung
Funktionelle Lebensmittel - Was ist darunter zu verstehen?
Für Lebensmittel, die über ihre Ernährungsfunktion hinaus gesundheitlich bedeutsame, physiologische Parameter langfristig und gezielt beeinflussen sollen, wird der Begriff "Funktionelle Lebensmittel" verwendet.
"Funktionelle Lebensmittel" sind keine Nährstoffkonzentrate wie "Nahrungsergänzungsmittel", sondern gelangen in typischen Lebensmittelformen in den Handel.
Als Synonyme für "funktionelle Lebensmittel" werden manchmal Begriffe wie "Nutraceuticals", "Designer-Food" verwendet.
Der Begriff "Funktionelle Lebensmittel" ist rechtlich nicht definiert. Deshalb können sie sowohl als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, wie z.B. probiotischer Joghurt, als auch als diätetisches Lebensmittel, wie z.B. mit Pflanzensterinen* angereicherte Margarine, auf dem deutschen Markt angetroffen werden.
*Pflanzensterine sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe und gehören zur chemischen Gruppe der Sterine. Sie sind dem nur im tierischen Bereich vorkommenden Cholesterin chemisch verwandt.
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit unter folgendem Link
http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/technologien/funktionelle_lebensmittel/index.htm
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