Energiekennzeichnung bei Verbraucherprodukten: Wie erhält ein Gerät seine Einstufung?
Verbraucher können durch energieeffiziente Geräte ihre Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt schonen. Beim Gerätekauf hilft das EU-Energielabel Verbrauchern dabei, Produkte miteinander zu vergleichen und sich für das sparsamere Produkt zu entscheiden. Doch wie erfolgt die Einstufung eines Geräts in eine Energieeffizienzklasse?
In diesem Beitrag finden Sie
Die Energieverbrauchskennzeichnung
Neben dem Preis sind beim Gerätekauf auch die Energieverbrauchswerte und somit die Stromkosten während der Nutzung wichtige Kaufkriterien. Das europaweit einheitliche EU-Energielabel ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für energieverbrauchsrelevante Geräte, z. B. Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler. Die Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt Verbraucher dabei, energieeffiziente Geräte zu erkennen und sich so für ein sparsameres oder beispielsweise auch leiseres Gerät zu entscheiden.
Dabei unterteilt das EU-Energielabel Geräte generell in die Effizienzklassen A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch). Aufgrund des technischen Fortschritts gibt es für viele Produktgruppen aber inzwischen drei weitere Klassen (A+, A++, A+++).
Zusätzlich sind die Klassen farblich hinterlegt – die sparsamste Klasse wird immer dunkelgrün und die ineffizienteste Klasse rot dargestellt.
Ausführlichere Informationen zur Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie im VIS Bayern-Artikel Energieverbrauchskennzeichnung.
Einstufung in eine Energieeffizienzklasse am Beispiel Geschirrspüler
Für die Einstufung eines Gerätes in eine Energieeffizienzklasse, z. B. Klasse A, ist grundsätzlich der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI) entscheidend.
Dieser Index basiert auf einer komplexen Berechnungsmethodik und berücksichtigt verschiedene Variablen.
Je kleiner der Index ist, desto größer ist die Effizienz eines Geräts.
Für jede Produktgruppe gelten dabei unterschiedliche Regelungen und Berechnungen, ab welchem Energieeffizienzindex ein Gerät die höchste Effizienz aufweist: Damit beispielsweise ein Fernseher in die Energieeffizienzklasse A+++ eingestuft wird, benötigt er einen Energieeffizienzindex von unter 0,10. Ein Geschirrspüler benötigt hingegen für die Einstufung in die Klasse A+++ einen Index von unter 50.
Aus Verbrauchersicht ist der Energieeffizienzindex allein und ohne entsprechende Fachkenntnisse kaum nachvollziehbar. Daher wird zum besseren Verständnis der Energieeffizienzindex in die bekannten Energieeffizienzklassen übersetzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie die Einstufung eines Haushaltsgeschirrspülers in bestimmte Energieeffizienzklassen auf Grundlage des Energieeffizienzindex ermittelt wird.
Energieeffizienzklassen von Geschirrspülern im Privathaushalt
Energieeffizienzklasse |
Energieeffizienzindex (EEI) |
---|---|
A+++ (höchste Effizienz) | EEI > 50 |
A++ | 50 ≤ EEI < 56 |
A+ |
56 ≤ EEI < 63 |
A | 63 ≤ EEI < 71 |
B | 71 ≤ EEI < 80 |
C | 80 ≤ EEI < 90 |
D (geringste Effizienz) | EEI ≥ 90 |
Für die Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) eines Haushaltsgeschirrspülers wird der jährliche Energieverbrauch des Geschirrspülers mit seinem standardmäßigen jährlichen Energieverbrauch ins Verhältnis gesetzt.
In der gerätespezifischen Verordnung zur Verbrauchskennzeichnung von Geschirrspülern - VO (EU) 1059/2010 - wird dabei die exakte Berechnungsmethodik festgelegt und definiert, auf welche Variablen es ankommt.
Beispielsweise werden zur Ermittlung des Energieeffizienzindex (EEI) der
- Energieverbrauch für den Standard-Spülgang,
- die Programmdauer sowie
- die Leistungsaufnahme im ausgeschalteten und „nicht-ausgeschalteten“ Betriebszustand in die Berechnung mit einbezogen. Aber auch
- die Breite des Geschirrspülers sowie
- die Anzahl von „Gedecken“ fließen in die Berechnung mit ein. Unter einem Gedeck ist eine festgelegte Menge an Geschirr für eine Person zu verstehen. Viele Geschirrspüler haben elf oder mehr Gedecke.
Über die Verbrauchskennzeichnung hinaus werden in der Verordnung (EU) 1016/2010 Zielstellungen und Schritte zur umweltgerechten Gestaltung von Geschirrspülern formuliert, so z. B. die stufenweise Erhöhung von Mindestanforderungen. So müssen seit dem 01.12.2016 neu in den Handel gebrachte Haushaltsgeschirrspüler mindestens der Energieeffizienzlasse A+ entsprechen.
Für andere Produkte werden jeweils eigene produktspezifische Kriterien in der Bewertungsmethodik berücksichtigt.
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