Energiekennzeichnung bei Verbraucherprodukten: Wie erhält ein Gerät seine Einstufung?
Verbraucher können durch energieeffiziente Geräte ihre Energiekosten senken und gleichzeitig Klima und Umwelt schonen. Beim Gerätekauf hilft das EU-Energielabel Verbrauchern dabei, Produkte miteinander zu vergleichen und sich für das sparsamere Produkt zu entscheiden. Doch wie erfolgt die Einstufung eines Geräts in eine Energieeffizienzklasse?
In diesem Beitrag finden Sie
- Die Energieverbrauchskennzeichnung
- Einstufung in eine Energieeffizienzklasse am Beispiel Geschirrspüler
Die Energieverbrauchskennzeichnung
Neben dem Preis sind beim Gerätekauf auch die Energieverbrauchswerte und somit die Stromkosten während der Nutzung wichtige Kaufkriterien. Das europaweit einheitliche EU-Energielabel ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für energieverbrauchsrelevante Geräte, z. B. Fernseher, Kühlschränke und Geschirrspüler. Die Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt Verbraucher dabei, energieeffiziente Geräte zu erkennen und sich so für ein sparsameres oder beispielsweise auch leiseres Gerät zu entscheiden.
Noch bis 28.02.2021 unterteil das bisherige EU-Energielabel Geräte generell in Effizienzklassen von G (hoher Energieverbrauch) bis A (niedriger Energieverbrauch) sowie die drei Zusatzklassen A+, A++ und A+++. Die energieeffizienteste Klasse ist zurzeit A+++. Je nach Produktgruppe konnten die Skalen bislang jedoch variieren, z.B. wie beim Beispielt Geschirrspüler nur von D bis A+++.
Zusätzlich sind die Klassen farblich hinterlegt – die sparsamste Klasse wird immer dunkelgrün und die ineffizienteste Klasse rot dargestellt.
Seit Einführung der Plusklassen wurden immer wieder abnehmende Aussagekraft und zunehmende Unübersichtlichkeit des Labels für Verbraucher kritisiert, weswegen eine Überarbeitung beschlossen wurde. Ab dem 1. März 2021 gilt zunächst für die fünf Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen/Waschtrockner, Kühlgeräte, elektronische Displays (inkl. Fernseher) und Leuchtmittel ein neues EU-Energielabel im (Online-)Handel. Es besitzt eine nun für alle Produktgruppen einheitliche Skala von G bis A, wobei die höchste Klasse A und teilweise B in Hinblick auf technischen Fortschritt zunächst unbesetzt bleiben. Die Plus-Klassen entfallen komplett.
Das neue Label wird schrittweise auch auf andere Produktgruppen ausgeweitet. Als nächstes sollen z. B. Wäschetrockner, Backöfen, Staubsauger und Dunstabzugshauben folgen. Bis August 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen das neue EU-Energielabel erhalten.
Ausführlichere Informationen zur Energieverbrauchskennzeichnung finden Sie im Artikel Energieverbrauchskennzeichnung.
Einstufung in eine Energieeffizienzklasse am Beispiel Geschirrspüler
Für die Einstufung eines Gerätes in eine Energieeffizienzklasse, z. B. Klasse A, ist grundsätzlich der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI) entscheidend.
Dieser Index basiert auf einer komplexen Berechnungsmethodik und berücksichtigt verschiedene Variablen.
Je kleiner der Index ist, desto größer ist die Effizienz eines Geräts.
Für jede Produktgruppe gelten dabei unterschiedliche Regelungen und Berechnungen, ab welchem Energieeffizienzindex ein Gerät die höchste Effizienz aufweist: Damit beispielsweise ein Fernseher in die Energieeffizienzklasse A+++ eingestuft wird, benötigt er bislang einen Energieeffizienzindex von unter 0,10. Ein Geschirrspüler benötigt bislang hingegen für die Einstufung in die Klasse A+++ einen Index von unter 50.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Energielabel-Verordnungen ab dem 1. März 2021 ändern sich auch die Berechnungsmethoden für die Energieeffizienzindices der betreffenden Produktgruppen. Damit verschärfen sich die Anforderungen an die Energieeffizienz.
Aus Verbrauchersicht ist der Energieeffizienzindex allein und ohne entsprechende Fachkenntnisse kaum nachvollziehbar. Daher wird zum besseren Verständnis der Energieeffizienzindex in die bekannten Energieeffizienzklassen übersetzt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie die Einstufung eines Haushaltsgeschirrspülers in bestimmte Energieeffizienzklassen auf Grundlage des Energieeffizienzindex bislang ermittelt wird.
Energieeffizienzklassen von Geschirrspülern im Privathaushalt (bis 28.02.2021)
Energieeffizienzklasse |
Energieeffizienzindex (EEI) |
---|---|
A+++ (höchste Effizienz) | EEI > 50 |
A++ | 50 ≤ EEI < 56 |
A+ |
56 ≤ EEI < 63 |
A | 63 ≤ EEI < 71 |
B | 71 ≤ EEI < 80 |
C | 80 ≤ EEI < 90 |
D (geringste Effizienz) | EEI ≥ 90 |
Rechtsgrundlage: Verordnung VO (EU) 1059/2010 (Verbrauchskennzeichnung Geschirrspüler)
Für die Berechnung des Energieeffizienzindex (EEI) eines Haushaltsgeschirrspülers wird der jährliche Energieverbrauch des Geschirrspülers mit seinem standardmäßigen jährlichen Energieverbrauch ins Verhältnis gesetzt.
In der bisherigen gerätespezifischen Verordnung zur Verbrauchskennzeichnung von Geschirrspülern - VO (EU) 1059/2010 (ab 01.03.2021 abgelöst durch VO (EU) 2019/2017) - wird dabei die exakte Berechnungsmethodik festgelegt und definiert, auf welche Variablen es ankommt.
Beispielsweise werden zur Ermittlung des Energieeffizienzindex (EEI) der
- Energieverbrauch für den Standard-Spülgang,
- die Programmdauer sowie
- die Leistungsaufnahme im ausgeschalteten und „nicht-ausgeschalteten“ Betriebszustand in die Berechnung mit einbezogen. Aber auch
- die Breite des Geschirrspülers sowie
- die Anzahl von „Gedecken“ fließt in die Berechnung mit ein. Unter einem Gedeck ist eine festgelegte Menge an Geschirr für eine Person zu verstehen. Viele Geschirrspüler haben elf oder mehr Gedecke.
Über die Verbrauchskennzeichnung hinaus werden in der Ökodesign-Verordnung (EU) 1016/2010 Zielstellungen und Schritte zur umweltgerechten Gestaltung von Geschirrspülern formuliert, so z. B. die stufenweise Erhöhung von Mindestanforderungen. So müssen seit dem 01.12.2016 neu in den Handel gebrachte Haushaltsgeschirrspüler mindestens der Energieeffizienzlasse A+ entsprechen.
Für andere Produkte werden jeweils eigene produktspezifische Kriterien in der Bewertungsmethodik berücksichtigt.
Ab 1. März 2021 werden auch die bestehenden Ökodesign-Verordnungen für die fünf genannten Produktgruppen abgelöst. Ziel ist die weitere Verbesserung von Energieeffizienz und Reparierbarkeit im Sinne der Ressourcenschonung.
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